Gewässer des SAV Aukrug


Die Bünzer Au

(Streckenabschnitt, März bis Oktober)


Teich am Freibad Aukrug

(Nutzung für Sonderveranstaltungen und zu ausgewiesenen Zeiten im Sommer)


Baggersee Krogaspe

(ganzjährig)


Hühnerkampsteich

(Aufzuchtgewässer und Sonderveranstaltungen der Jugendlichen)


Teich am Segelflugplatz

(ganzjährig)


Buckener Au (März bis Oktober)


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Informationen zur Lage unserer Gewässer
weitere Informationen zu Lage unserer Ge
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weitere Gewässer:

  • Westensee (ein vereinseigenes Boot kann angemietet werden, Schonzeiten beachten, Angelkarten über hejfish!) 

 

 

Auszüge aus unserem Erlaubnisschein:

Für gefangene, zur Mitnahme geeignete Fische gelten die gesetzlichen Mindestmaße, z.B.:

Aal  45 cm,         Karpfen  40 cm,  Forelle  30 cm,

Barsch  13 cm,   Schlei  30 cm,     Lachs 60 cm

Meerforelle 40 cm      

 

 

vereinsintern:     Hecht  50 cm,    Zander 50 cm.

 

 

 

Schonzeiten:      Hecht 15. 02. - 30. 04.

 

                            Zander 01. 03. - 31. 05.

 

 

 

1.) Es dürfen maximal zwei Edelfische (Forelle, Karpfen, Schlei, Hecht und Zander) an einem Angeltag entnommen werden. An Ort und Stelle führen wir eine Fangliste. Der Gewässerwart erhält sie zum 1.12. jeden Jahres. Nach Abgabe ist der Fang anderweitig zu notieren. Auch untermaßige und sonstige, wieder zurück gesetzte Tiere, sollen notiert werden. Dadurch können wir vernünftige Hege- und Pflegemaßnahmen durchführen.

 

2.) Das Anfüttern, auch mit einem Futterkorb, ist nicht erlaubt. Ausnahmeregelungen kann nur der Sportwart erteilen.

 

3.) Lagerfeuer und Baden ist an allen Gewässern strengstens untersagt.

 

4.) Das Betreten des Eises und Eisangeln ist grundsätzlich untersagt.

 

5.) Die Benutzung von Booten ist nicht erlaubt.

 

6.) PKW werden grundsätzlich in einem Abstand von mindestens 5m zur Uferlinie abgestellt, sofern der Bereich überhaupt befahren werden darf.

 

7.) Veränderungen am Gewässer, am Ufer oder an Einrichtungen dürfen nicht vorgenommen werden. Vermutete Hindernisse, Verschmutzungen und Gefahren werden dem Gewässerwart gemeldet.

 

8.) Die Folgen von Beschädigung, Störung und Belästigung muss jeder eigenverantwortlich tragen;    z. B. an Mähwiesen, Viehweiden und in Jagdrevieren.

 

9.) Verstöße gegen die genannten Auflagen können zum Entzug der Erlaubnis und zum Ausschluss aus dem Verein führen.